Was sind Tiny Houses / Mikrohäuser?

Definition Tiny House

Der Begriff „Tiny House“ -oder zumeist mit deutsch kombiniert: „Tiny Haus“ - ist seit mehreren Jahren ein Trigger in der medialen Berichterstattung. Damit löst er je nach Vorkenntnis oder Blickwinkel romantische oder ablehnende Gefühle aus. Denken die einen an ein selbstbestimmtes und autonomes Wohnen in landschaftlich schöner Region, fällt anderen zunächst eine Bauwagenkolonie von -im positivsten Falle -alternativ und in Gemeinschaft lebenden Menschen ein.
Das sind in beiden Fällen leider Assoziationen, die der Kleinwohnform „Mikrohaus“ nicht gerecht werden. Der Bundesverband Mikrohaus sieht sich daher in der Pflicht, die bisher noch fehlende Definition zu leisten und durch Erläuterungen die verschiedenen Kleinwohnformen zu beschrieben.

Definition Mikrohaus

Die Kleinstwohnform „Mikrohaus“ sind vollwertige Gebäude der Gebäudeklasse I und dienen zum temporären oder dauerhaften Wohnen. Sie verfügen grundsätzlich über

  • einen umbauten Raum von bis 110 m³
  • eine Nutzfläche von 15 bis etwa 45 m²
  • über eine Küche /-nzeile
  • einen Badbereich inkl. Toilette und Waschgelegenheit
  • einen Schlafbereich
  • Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung mit Strom, Wasser und Abwasser.

Mikrohäuser können stationär, teilmobil und straßenzugelassen mobil sein.

[Erweiterung]

Mikrohäuser unterliegen grundsätzlich allen baurechtlichen Anforderungen für regelmäßig genutzte Ferienhäuser bzw. Wohngebäude. Dies betrifft insbesondere die statischen Anforderungen unter Berücksichtigung regionaler Risikozonen sowie die energetischen und dämmtechnischen Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz bzw. entsprechenden DIN-/ISO-Vorschriften. Mikrohäuser können sowohl stationär als auch mobil konstruiert sein. Sofern ein Mikrohaus auch für den Betrieb auf der Straße zugelassen werden soll, unterliegt es zusätzlich zu allen baurechtlichen Anforderungen auch den gesetzlichen Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Erläuterungen Begriffserklärungen

Verschiedenste Begriffe werden in Veröffentlichungen genutzt, immer auch mit der Bezeichnung „Tiny House“ versehen. Daher sollten unabhängig von der baurechtlichen Definition von Mikrohäusern die einzelnen Arten von Bauten, die auch ein Mikrohaus sein können, dargestellt werden:

Was ist ein Tiny House?

1a  Tiny Houses on wheels 

Sind Kleinhäuser, die als Anhänger mit  eigenen Rädern auch eine Straßenverkehrszulassung haben. Rechtlich gesehen handelt  es sich um sogenannte Hybriden, das heißt,  sie sind „Wohngebäude und Fahrzeuge  zugleich“  
Mögliche Nutzungsart: WW, WEH, FH, WH  Neubau
Das NEUE Urlaubs.- und Probewohntiny ist so ein TH on Weels.

1b  Tiny Houses 

Sind stationäre oder teilmobile Kleinhäuser.  Sie werden entweder vor Ort montiert oder  mittels Sondertransport angeliefert. Tiny  Houses  können über eigene Fahrwerke  verfügen, die zumeist nur für den Transport  zum und auf dem Baugrundstück benötigt  werden.  Mögliche Nutzungsart: Wochenendhaus, Ferienhaus, Wohnhaus,  Neubau
Dazu gehören auch die Wagon oder TH on Weels über 3,5 Tonnen

2 Containerbauten  Der Stahlrahmen eines (See‐ Containers ist  die statisch tragende Struktur, die auch die  Größe vorgibt  
Mögliche Nutzungsart: WEH, FH, WH  Neubau

3. Bauwagen  Ein Bauwagen ist ein mobiles Gefährt, das  dem zeitlich eng begrenzten Aufenthalt von  Personen dient. Bauwagen verfügen  grundsätzlich weder  über eine  Straßenverkehrszulassung noch erfüllen sie  die baurechtlichen Anforderungen für ein  Wohngebäude. Privat werden Bauwagen  oftmals im Kleingarten‐ oder  Wochenendhaussiedlungen oder als  stylisches Gartenhaus im eigenen Garten  genutzt.  Mögliche Nutzungsart: WEH, FH  Umbau

4  Gartenhäuser  Gartenhäuser sind temporäre Rückzugsorte  oder Begegnungsstätten, die nicht zum  dauerhaften Aufenthalt oder zum Wohnen  ausgelegt  sind.   Mögliche Nutzungsart: GH   Neubau

5  Zirkuswagen u.ä.  Als „Zirkuswagen“ werden Anhänger bezeichnet, die einmal für Fahrgeschäfte  oder andere reisegewerbliche Zwecke  genutzt wurden, z.B. als Wohnanhänger für,  Schausteller oder Schäfer. Dies Anhänger  besitzen oder besaßen die Straßenverkehrszulassung. 
Mögliche Nutzung: WEH, WW, FW  Umbau/Anpassung  

6  Baumhäuser u.ä.  Als Baumhäuser werden Sonderformen des  Hausbaus bezeichnet, bei dem die feste  Verbindung mit dem Erdreich direkt bzw.  indirekt über Bäume erfolgt. Entsprechend  ist je nach Nutzungsart eine baurechtliche  Würdigung erforderlich.  Mögliche Nutzungsart: WEH, FH, WH  Neubau  Bild: BVMH 

7  Hausboote/Floating Homes  Hausboote werden oft als „schwimmende  Wohnwagen“ bezeichnet. Die Nutzung ist  dabei zumeist ähnlich im Freizeitbereich  angesiedelt. Eine Nutzung als reguläres  Wohngebäude ist direkt davon abhängig, ob  der Liegeplatz für eine Wohnnutzung  zulässig ist. In wenigen Ständen wie  Hamburg und Amsterdam sind jeweils  weniger als 20 Liegeplätze für die  Wohnnutzung zugelassen.   Mögliche Nutzungsart: sonstiges, nur in  seltenen Ausnahmen

8  Mobilheime  Als Mobilheim werden werbetechnisch  Wochenendhäuser bezeichnet, die mittel

9  Modulbauten  Aus standardisierten Einzelelementen  “zusammengesetztes” Wohnhaus oder  Erweiterung eines bestehenden Wohn‐ hauses.   Im Gegensatz zu Tiny Houses, die auf  Reduzierung ausgelegt sind, werden  Modulbauten als optionale Vergrößerung  des bestehenden Wohnraums genutzt.   Mögliche Nutzungsart: WEH, FH, WH 

10  Berghütten /Chalets  Das Chalet ist ein im Alpenraum verbreiteter  ländlicher Haustyp. Chalets werden  traditionell aus Holz gefertigt. Typisch für  das Chalet ist ein flaches Satteldach mit  weitem Dachüberstand.  Nicht zu verwechseln mit Mobilheimen, die  lediglich aus verkaufstechnischen Gründen  als Chalets bezeichnet werden.   Mögliche Nutzungsart: FH, WH

Baurechtliche Nutzungsmöglichkeiten von „Mikrohäuser“ (nach. Baunutzungsverordnung /BauNVo und Baugesetzbuch /BauGB) Alle Nutzungsvorhaben für Mikrohäuser müssen baurechtlich nach folgenden Standards klassifiziert sein:

  • Gartenhäuser (GH) – zumeist baurechtlich genehmigungsfreie Nebengebäude, sofern diese weder über einen Aufenthaltsraum, eine Heizung oder über eine Toilette verfügen.
  • Wohnwagen (WW) – nur auf ausgewiesenen Sondergebieten, die er Erholung dienen, zugelassen. Kein dauerhaftes Wohnen zulässig.
  • Wochenendhaus (WEH) - nur auf ausgewiesenen Sondergebieten, die der Erholung dienen, zugelassen. Kein dauerhaftes Wohnen zulässig.
  • Ferienhaus (FH) – in ausgewiesenen Ferienhaussiedlungen oder allgemeinen Wohnsiedlungen zulässig. Kein dauerhaftes Wohnen erlaubt. Eine gewerbliche Vermietung -auch an wechselnde- Gäste ist zulässig.
  • Wohnhaus (WH) – nur auf regulären Baugrundstücken zulässig. Dauerwohnen jederzeit erlaubt. Gewerbliche Vermietung auch an wechselnde Gäste zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich ausgenommen ist.

Klassifizierung nach Beweglichkeit/Mobilität ‐

  • Klasse A: straßenzugelassen und statisch geprüft bis 80 km/h oder höher ‐
  • Klasse B: straßenzugelassen, statisch nicht geprüft ‐
  • Klasse C: teilmobil (nicht straßenzugelassen, können aber z.B. per Tieflader oder auf Grundstück mit eigenen Rädern transportiert/bewegt werden.) ‐
  • Klasse D: immobil

Quelle ab "Definition Tiny House": Bundesverband Mikrohaus  Bayerische Straße 31 | 10177 Berlin


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